Brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten

Für die sog. „kleinen Sonderbauten“ (solche, die nicht unter § 86 BauO NRW aufgeführt sind und die nicht nur der reinen Wohnnutzung dienen) muss die Bauaufsichtsbehörde nicht zwingend ein Brandschutzkonzept verlangen. Hier kann es unter Umständen genügen, in einer gutachterlichen Stellungnahme zum Brandschutz die genehmigungsrelevanten Punkte des Brandschutzes zu untersuchen und zu bewerten.

Des Weiteren betreffen eine Vielzahl der heutzutage beantragten Bauvorhaben bestehende Gebäude, in denen Teilbereiche umgebaut oder umgenutzt werden. Liegen für diese Gebäude möglicherweise keine ursprünglichen Genehmigungsunterlagen mehr vor, ist es oft erforderlich, das Gebäude im Hinblick auf den Bestand zu untersuchen und in brandschutztechnischer Hinsicht zu bewerten. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes geltenden Vorschriften finden bei dieser Bewertung Berücksichtigung.

Diese Untersuchung wird im Rahmen eines Brandschutzgutachtens dokumentiert. Hier werden sowohl der Ist-Zustand des Gebäudes beschrieben und mit dem Soll-Zustand verglichen als auch verschiedene mögliche Maßnahmen zur Herstellung des Soll-Zustandes dargestellt.

Erfolgreiche Zusammenarbeit

Während des gesamten Projekt-Prozesses setzen wir auf eine organisierte und transparente Kommunikation und einen intensiven Austausch aller Projektparteien.

Brandschutz Blatt

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