Fachbauleitung

Für Sonderbauten kann von der Bauaufsichtsbehörde gemäß Ziffer 54.217 VVBauO NRW ein Fachbauleiter für den Brandschutz gefordert werden.

Der Fachbauleiter Brandschutz hat darüber zu wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept während der Errichtung des Sonderbaus beachtet und umgesetzt wird sowie Änderungen und Ergänzungen des Konzeptes einer Genehmigung zugeführt werden.

Die Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz sind dem Fachbauleiter Brandschutz zu übergeben und werden durch diesen dokumentiert.

Behördliche Abnahmen und Begehungen werden nach Bedarf vom Fachbauleiter Brandschutz begleitet und unterstützt. Zur Inbetriebnahme eines Gebäude wird eine Erklärung über die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes ausgestellt.

Erfolgreiche Zusammenarbeit

Während des gesamten Projekt-Prozesses setzen wir auf eine organisierte und transparente Kommunikation und einen intensiven Austausch aller Projektparteien.

Brandschutz Blatt

Morsestraße 4

50769 Köln

 

Tel: 0221 / 70 99 1650

Mobil: 0173 / 3124302

Fax: 0221 / 53 43 113

Email: info@brandschutz-blatt.de

 

Unsere Bürozeiten:

Mo + Mi: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Di + Do: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Fr: nur nach Vereinbarung