Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur schnellen Orientierung in einem größeren Objekt oder einer baulichen Anlage. Form und Inhalt sind in DIN 14095 festgelegt.

Der Feuerwehrplan soll u.a. enthalten:

  • Bezeichnung des Objektes
  • Art der Nutzung
  • Geschossangaben und -bezeichnung
  • Trennwände
  • Brandabschnitte
  • Öffnungen in Decken und Wänden
  • Treppenräume mit Laufrichtung der Treppen und erreichbare Geschosse
  • besondere Angriffs- und Rettungswege
  • Feuerwehraufzüge
  • Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen
  • Art und Menge vorhandener Löschmittel
  • feuergefährliche Stoffe, Giftstoffe, radioaktive Stoffe,
  • Hinweis auf Löschmittel
  • brandschutztechnische Hinweise
  • Hinweise über Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung

Feuerwehrpläne bestehen aus allgemeinen Objektinformationen, Übersichtsplan, Geschossplänen, ggf. Sonderplänen und zusätzlichen textlichen Erläuterungen.

Sie müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.