Stichprobenhafte Kontrollen

Bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 (siehe Unterpunkt „Prüfung des Brandschutzes“) wird im Rahmen der Baugenehmigung die Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen gefordert, dass das Vorhaben den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht.

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes dürfen Bescheinigungen bei Fertigstellung nur ausstellen, wenn sie sich stichprobenhaft während der Bauausführung davon überzeugt haben, dass die geprüften Anforderungen erfüllt sind.

Ist ein Bauvorhaben bereits fertiggestellt, ohne dass während der Ausführung stichprobenhafte Kontrollen erfolgt sind, ist die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 16 (3) SV-VO i.d.R. nicht mehr möglich.

Erfolgreiche Zusammenarbeit

Während des gesamten Projekt-Prozesses setzen wir auf eine organisierte und transparente Kommunikation und einen intensiven Austausch aller Projektparteien.

Brandschutz Blatt

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